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Bewerbung Pflegeschule der DAA Wuppertal

Bewerbung Pflegeschule der DAA Wuppertal

 

Wenn Sie sich für eine Ausbildung an unserer Pflegeschule interessieren, dann bewerben Sie sich bitte – schriftlich oder online – mit den folgenden Unterlagen:

  • Bewerbungsanschreiben/Motivationsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)
    • 3-jährige Berufsausbildung: Realschulabschluss Hauptschulabschluss nach Klasse 10
    • 1-jährige Berufsausbildung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • evtl. Arbeitszeugnisse über die bisherigen Tätigkeiten
  • Nachweis über ein Praktikum in der Pflege (erwünscht, aber keine Voraussetzung)

Ein Führungszeugnis und der Nachweis der gesundheitlichen Eignung müssen nach positiv verlaufenem Vorstellungsgespräch nachgereicht werden.

Bei ausländischen Bewerbern benötigen wir zusätzlich:

  • Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse nach deutschem Recht (beglaubigte Kopie)
  • Pass/Visum mit entsprechendem Aufenthaltsstatus

Voraussetzungen für die Ausbildung Pflegefachmann*frau nach § 11 PflBG

1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss

2. oder der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss zusammen mit dem Nachweis

a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,

b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllt,

c) einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder

d) einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer

3. oder der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung

sowie:

  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • Führungszeugnis nach Belegart NE
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Des Weiteren sind diverse persönliche Voraussetzungen von Bedeutung.

Dazu zählen unter anderem:

  • physische und psychische Belastbarkeit
  • gute Umgangsformen
  • aufmerksame Beobachtungsgabe
  • rasches Auffassungsvermögen
  • Teamfähigkeit
  • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Online-Bewerbung

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