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Häufig gestellte Fragen · DAA NRW

FAQ · Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu


Ist die Antwort auf Ihre Frage nicht dabei oder möchten Sie nähere Informationen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir vereinbaren auch gerne einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihnen.

FAQ · Allgemein

Was ist ein Online-Seminar?

Ein Online-Seminar ist ein Seminar, das live (in Echtzeit) über das Internet abgehalten wird.

Die Teilnehmer*innen erhalten vor Seminarbeginn einen Link zum virtuellen Seminarraum und können zum angegebenen Zeitpunkt durch einen einfachen Klick am Seminar teilnehmen. Das installieren von zusätzlicher Software ist in der Regel nicht erforderlich. 

Wer zu der Übertragungszeit nicht anwesend sein kann, hat in der Regel die Möglichkeit, die Aufzeichnung der Sendung zu einem späteren Zeitpunkt anzusehen.

Ein Online-Seminar bietet Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität, da Sie ortsunabhängig teilnehmen können. Gleichzeitig ist diese Seminarform zeit- und ressourcenschonend, da lange Fahrtzeiten entfallen.

Ich möchte bei der DAA arbeiten. Wie kann ich mich bewerben?

Schön, dass Sie Teil der DAA werden möchten!

Wir sind ein bunt gemischtes Team aus Menschen unterschiedlicher Berufsgruppen und freuen uns über Neuzugänge im Team.

Schauen Sie sich gerne unsere aktuellen Stellenangebote an oder senden Sie uns Ihre Initiativbewerbung.

Wie kann ich mich für einen Lehrgang anmelden?

Eine Weiterbildung sollte man nicht von der Stange kaufen. Jeder Mensch bringt individuelle Vorkenntnisse, Fähigkeiten und Interessen mit. Unsere Weiterbildungen sind modular aufgebaut – Sie belegen nur die Module, die Sie zu Erreichung Ihres beruflichen Ziels benötigen.

Wir setzen daher auf eine eingehende Beratung, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. Im Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam Ihren Weiterbildungsbedarf. Wir erstellen Ihnen Ihren Qualifizierungsplan – er enthält alle Informationen zu Inhalten, Lern- und Unterrichtseinheiten, Kosten und Dauer Ihrer geplanten Bildungsmaßnahme. Dieser Service ist selbstverständlich kostenlos. Sie entscheiden anschließend in Ruhe, ob und für welche Weiterbildung Sie sich bei uns anmelden.

Was kosten die Kurse?

Fast alle unserer Angebote sind nach AZAV-Anerkennungs- und Zulassungsverordnung zertifiziert und sind staatlich förderbar. Wenn Sie einen Kostenträger haben, bekommen Sie keine Rechnungen von uns und es entstehen Ihnen keine Kosten.

Möchten Sie Ihre berufliche Qualifizierung selbst bezahlen? In diesem Fall machen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Vereinbaren Sie am besten direkt einen Beratungstermin.

Die Kosten einer modularen Weiterbildung richten sich nach Art und Umfang Ihrer Weiterbildung.

Alle Informationen zur Finanzierung und Förderung Ihrer Ausbildung, Umschulung bzw. Fort- oder Weiterbildung haben wir hier für Sie zusammengestellt: Finanzierung & Förderung.

Wie kann ich einen Berufsabschluss nachholen?

Sie sind bereits praxiserfahren und möchten in diesem Bereich Ihren Berufsabschluss nachholen?

In nahezu allen kaufmännischen und IT-Berufen bereiten wir Berufspraktiker*innen auf die Externenprüfung nach § 45 (2) BBiG vor.

Ihre individuelle Vorbereitung auf die jeweilige Abschlussprüfung wird nach einer ausführlichen persönlichen Bildungsberatung zusammengestellt und richtet sich nach Ihren Vorkenntnissen.

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema: Berufsabschluss nachholen

Was bedeutet MWS?

Wir arbeiten mit einem modularen System, in dem die einzelnen Bausteine individuell miteinander kombiniert werden können. So sind wir in der Lage, Ihnen genau die Weiterbildung zusammenzustellen, die Sie benötigen. Vielleicht haben Sie Grundkenntnisse in PowerPoint, aber sind bereits fortgeschrittene*r User*in in Word - kein Problem, denn mit unserem modularen Weiterbildungssystem (MWS) können Sie Module entsprechend Ihrem individuellen Kenntnisstand belegen.

Bei uns lernen Sie online auf einer interaktiven Lernplattform. So können so zeit- und ortsunabhängig in Ihrem eigenen Tempo lernen. Zusätzlich zum Selbststudium gibt es je nach Ihren gewählten Modulen Präsenzunterricht und Online-Seminare. Während Ihrer gesamten Zeit bei uns sind unsere Lernberater*innen und Dozent*innen für Ihre Fragen da.

Zu Beginn Ihrer Weiterbildung erhalten Sie Ihre Logindaten und somit Zugang zu Ihrer persönlichen Lernumgebung.

Möchten Sie unsere Lernplattform kostenlos und unverbindlich ausprobieren? Melden Sie sich als Gast an und lernen Sie unsere Lernplattform kennen!

Was ist ein AVGS?

AVGS ist die Abkürzung für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. 

Sie erhalten diesen z. B. bei Ihrem Jobcenter. Diesen Gutschein können Sie bei einem Bildungsanbieter Ihrer Wahl zum Beispiel für ein Coaching einlösen. Ihnen entstehen keine Kosten.

Zu unseren Coaching-Angeboten

Mehr zum Thema Finanzierung und Förderung

FAQ · Ausbildung & Umschulung

Was ist eine Umschulung?

Eine Umschulung ist das Tor zu einem beruflichen Neustart – sei es aus gesundheitlichen Gründen, als Quereinstieg oder Neuanfang in einem anderen Beruf.

Die Umschulung ist eine Form der beruflichen Weiterbildung. Ziel ist es jedoch nicht, das vorhandene Wissen aus dem eigenen Fachbereich zu vertiefen oder zu erweitern. Durch die Umschulung sollen neue Kompetenzen und Voraussetzungen für den Jobwechsel in ein anderes Berufsfeld erworben werden.

Umschulungen können schulisch oder dual (betrieblich oder überbetrieblich) durchgeführt werden. Ergänzend müssen meist Praktika absolviert werden.

Möglich ist auch eine Umschulung in Teilzeit. Dabei wird die wöchentliche Arbeitszeit um ein Viertel oder mehr gekürzt. Die Berufsschule besuchen Sie in Vollzeit. Dieses Modell ist vor allem für Eltern, die Berufswechsel und Kinderbetreuung vereinbaren müssen, gedacht.

Der Weg zu einem neuen Berufsabschluss kann bei der DAA über eine überbetriebliche Umschulung, eine begleitete betriebliche Umschulung (bbU) oder die Ablegung der Externenprüfung führen.

Welche Umschulungsarten gibt es?

Schulische Umschulung

Bei dieser Umschulung findet die Fort- oder Weiterbildung ausschließlich an einem Berufskolleg (Berufsschule) oder Berufsfachschule statt. Ergänzende Praktika sorgen dabei für den notwendigen Praxisbezug.

► Während einer schulischen Umschulung wird in der Regel kein Gehalt gezahlt. Umschüler*innen haben die Möglichkeit, BAFöG oder andere staatliche Leistungen zu beantragen.

 

Duale/betriebliche Umschulung

Wie bei einer klassischen (dualen) Berufsausbildung gibt es bei dieser Umschulungsform einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der praktische findet im Ausbildungsbetrieb statt, der theoretische in der Berufsschule.

► Als Umschüler*in in einer dualen (betrieblichen) Umschulung beziehen ein fest geregeltes Gehalt von Ihrem Ausbildungsbetrieb.

 

Überbetriebliche Umschulung

Die überbetriebliche Umschulung ist die klassische Umschulungsform. Hier übernimmt ein privater Bildungsträger wie die DAA NRW den Teil der Ausbildungsinhalte, der in einer klassischen Ausbildung in der Berufsschule unterrichtet wird. Teilweise werden zusätzlich Praktika verlangt. Diese Form der Umschulung wird in der Regel von der Bundesagentur für Arbeit oder einem anderen Leistungsträger bezahlt.

► Sofern die überbetriebliche Umschulung von einem Kostenträger finanziert wird, deckt dieser während der Umschulungsdauer auch die Lebenshaltungskosten ab. Sie beziehen in dieser Zeit also in der Regel Übergangsgeld, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II.

Was ist eine begleitete betriebliche Umschulung (bbU)?

Eine begleitete betriebliche Umschulung (bbU) absolvieren Arbeitnehmer*innen, die noch einen Berufsabschluss erwerben möchten oder bereits über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, ihren Beruf aber nicht mehr ausüben können. Sie erfolgt wie die klassische Ausbildung dual, das heißt, der*die Umschüler*in ist im Ausbildungsbetrieb beschäftigt und besucht parallel dazu die Berufsschule. Die betriebliche Umschulung ist kürzer als eine klassische Ausbildung. Die Abschlussprüfung erfolgt bei der jeweils zuständigen Kammer.

Die Vorbereitung und Begleitung von betrieblichen Einzelumschulungen ist bei der DAA NRW in allen anerkannten Berufen nach BBiG und HWO möglich.

Wir begleiten die Umschüler*innen dabei von Anfang an. Besonders, wenn Sie einige Jahre nicht mehr gelernt oder gearbeitet haben, kann die Umstellung auf die Leistungsanforderungen in der Berufsschule und der im Betrieb zunächst schwer fallen und verunsichern. Darum bietet die DAA den angehenden Umschüler*innen Vorbereitungskurse an, in denen erste Grundkenntnisse erlernt und vor allem das Lernen wieder nähergebracht wird.

Die Dauer des Vorbereitungslehrgangs beträgt 3 Monate. Themen sind Kommunikationstraining, Deutsch, (Fach-)Rechnen, EDV-Grundlagen und berufsbezogener Fachunterricht.

Auch während der Umschulung sind wir Ansprechpartner für Umschüler*innen, Kostenträger und Umschulungsbetriebe. Neben individueller Lernbegleitung und vertiefendem Fachunterricht (Stützunterricht) können Soft-Skill-Trainings sowie Coachings mit sozialpädagogischer Betreuung Teil der Umschulungsbegleitung sein. In unseren Vorbereitungskursen und im 1:1-Training bereiten wir die Umschüler*innen gezielt auf die Prüfung vor.

Wer kann eine Umschulung machen?

Unsere Umschüler*innen kommen aus ganz unterschiedlichen Beweggründen zu uns: Manchmal sind es gesundheitliche Gründe, die eine Ausübung des erlernten Berufs unmöglich machen. Auch nach einer längeren beruflichen Pause oder zur Neuorientierung kann Ihnen eine Umschulung den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen.

Eine Umschulung bei der DAA Westfalen kommt auch in Betracht, wenn Sie bisher keine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder Ihr erlernter Beruf z. B. aufgrund des technischen Fortschritts oder Digitalisierung weggefallen ist.

Egal, was Ihre Beweggründe sind: Eine Umschulung eröffnet Ihnen in jedem Fall beruflich neue Türen und bringt Sie auch persönlich weiter. Mit der DAA Westfalen haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie den ganzen Weg durch Ihre Umschulung begleitet.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Umschulungen mitbringen?

Um eine Umschulung absolvieren zu können, gibt es keine speziellen Vorkenntnisse. Idealerweise haben Sie mindestens einen Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Erstausbildung oder Berufserfahrung.

Ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung der zuständigen Kammer (IHK, Steuerberaterkammer etc.) erfüllen, prüfen wir gerne für Sie.

Welchen Beruf kann ich erlernen?

Bei der DAA NRW können Sie aus einer Vielzahl an Berufen aus verschiedenen Bereichen und Branchen wählen:

  • Umschulungen in kaufmännischen Berufen
  • industrielle Berufe (gewerblich-technische Umschulungen)
  • Umschulungen in IT-Berufen
  • Umschulungen im Bereich Steuern und Verwaltung
  • Umschulungen in Therapie/- und Pflegeberufen


Eine Übersicht und Informationen zu allen Umschulungsberufen finden Sie hier.

Wann starten die Umschulungen?

Unsere Umschulungen starten zu festen Terminen mehrmals im Jahr. Der genaue Starttermin richtet sich nach dem Beruf, für den Sie sich entscheiden.

Zum Umschulungsstart muss natürlich auch geklärt sein, wer die Kosten übernimmt. Wenn Sie eine geförderte Umschulung z. B. über das Jobcenter oder die Arbeitsagentur machen, benötigen wir vor Beginn einen Bildungsgutschein. In der Regel lädt Ihr Kostenträger Sie vor der Ausstellung des Bildungsgutscheins zu einem Beratungsgespräch sowie ggf. zu einem Eignungstest ein. 

Bei einigen Berufen haben Sie auch die Möglichkeit, später einzusteigen. Die ist grundsätzlich bis zu vier Wochen nach Kursstart möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kostenträger und die zuständige Kammer dem späteren Start zustimmen.

Den nächsten Starttermin für Ihren Wunschberuf und Ihre Region erfahren Sie über unsere Kurssuche.

Was kostet eine Umschulung?

Die Umschulungsinhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufsbildes. Sie lernen also genau dieselben Inhalte, die Sie auch lernen würden, wenn Sie in dem gewählten Beruf eine (duale) Berufsausbildung machen würden.

Eine Umschulung besteht aus theoretischen Unterrichtsphasen bei der DAA NRW und Praxisphasen (Praktikum) in anerkannten Ausbildungsbetrieben. Sie werden von erfahrenen Fachdozent*innen unterrichtet. Fach- und Spezialisierungsunterricht wechseln sich mit begleitetem Selbststudium ab. Flankierend erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Coaching und Bewerbungstraining. Vor den Abschlussprüfungen unterstützen wir Sie mit einer intensiven Prüfungsvorbereitung.

Die Umschulungen enden beispielsweise mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Steuerberaterkammer).

Wie kann eine Umschulung gefördert/finanziert werden?

Eine Übernahme der Kosten durch die nachstehend aufgeführten Kostenträger ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich (zum Beispiel mit einem Bildungsgutschein, den u.a. folgende Institutionen ausstellen):

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaften
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
  • Land NRW

Privatzahler*innen beraten wir gern zu ihren Finanzierungsmöglichkeiten und/oder erstellen auf Wunsch einen individuellen Ratenzahlungsplan. Alle weiteren Informationen zu den Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Ist eine Umschulung auch in Teilzeit möglich?

Ja.

Bei einer Teilzeit-Umschulung ist die tägliche Unterrichtszeit verkürzt. Individuelle Absprachen über Ihre Lernzeiten sind nach Absprache mit Ihrem Kostenträger möglich.

Bei einer Umschulung in Teilzeit verlängert sich die Gesamtdauer Ihrer Umschulung (in der Regel auf drei Jahre).

Wie ist die Bestehensquote bei einer Umschulung?

Etwa 90 % unserer kaufmännischen Umschüler*innen bestehen die Kammerprüfung.

Die Quoten der vergangenen Prüfungen im Überblick:

  • Winterprüfung 2020/2021: 90 %
  • Sommer 2021: 91%
  • Winterprüfung 2021/2022: 90 %

Ihr persönlicher Lernerfolg hängt von vielen Faktoren ab. Bei der DAA NRW finden Sie beste Bedingungen für eine erfolgreiche Umschulung. Unsere erfahrenen Fachdozent*innen sind immer für Ihre Fragen da und geben gerne Tipps, wie Sie Ihren Lernalltag optimieren können.

FAQ · Fort- und Weiterbildung

Wann startet meine Fort- oder Weiterbildung?

In viele unserer Kurse können Sie flexibel einsteigen. Ihr Start ist in diesem Fall nur abhängig von einer Kostenzusage (z. B. durch die Agentur für Arbeit, Ihren Arbeitgeber oder Sie als Selbstzahler*in).

Einige Kurse, wie z. B. unsere Aufstiegsfortbildungen oder die Fortbildungen im Pflegebereich, haben feste Starttermine.

Den nächsten Starttermin für Ihren Wunschkurs finden Sie über die Kurssuche.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Fort- oder Weiterbildung mitbringen?

Für die meisten Fort- oder Weiterbildungen benötigen Sie keine speziellen Vorkenntnisse.

Für alle kaufmännischen Weiterbildungen bringen Sie idealerweise PC-Grundkenntnisse mit. Falls Sie diese nicht haben, können Sie sich vorab für einen entsprechenden Kurs bei uns anmelden.

Wenn Sie eine Weiterbildung für Fortgeschrittene machen möchten (z. B. den Microsoft Excel Aufbaukurs), setzen wir Grundlagenkenntnisse im entsprechenden Bereich voraus.

Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen im Pflegebereich (z. B. die jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte) sollten Sie die entsprechende Ausbildungen absolviert haben.

Wie kann eine Fort- oder Weiterbildung gefördert/finanziert werden?

  • Ratenzahlung
  • Bildungsgutschein
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
  • (Aufstiegs-)BAföG
  • Soldatenversorgungsgesetz
  • Kostenübernahme durch den*die Arbeitgeber*in
  • Bildungskredit
  • Steuererklärung
  • Bildungsscheck
  • Bildungsprämie

Mehr Informationen: Finanzierung und Förderung

Welche Fort- oder Weiterbildung kann ich bei der DAA machen?

Bei uns können Sie sich im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich weiterbilden, die vorgeschriebenen Fortbildungen in Pflegeberufen absolvieren oder eine Aufstiegsfortbildung absolvieren.

Eine Übersicht über alle Fort- und Weiterbildungen finden Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung?

Im Alltag verwenden wir die beiden Begriffe oft synonym, aber genau genommen sind Fort- und Weiterbildung zwei unterschiedliche Bereiche beruflicher Bildung.

Eine Fortbildung bezieht sich auf konkrete Anforderungen im aktuellen Tätigkeitsfeld. Ein Beispiel ist die im Pflegeberufegesetz vorgeschriebene Fortbildung für Praxisanleiter*innen, die jährlich absolviert werden muss.

Eine Weiterbildung erweitert die aktuellen berufliche Kenntnisse auf ein neues bzw. zusätzliches Themengebiet. Für ein*e Personalsachbearbeiter*in, der*die künftig auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Unternehmen übernehmen soll, kann dies zum Beispiel die Weiterbildung im Bereich Lexware Lohn und Gehalt sein. Auch eine Vertiefung von bereits vorhanden Kenntnissen ist möglich: Haben Sie z. B. Grundkenntnisse in Excel, sollen aber in Zukunft mit Pivot-Tabellen arbeiten, empfiehlt sich ein Excel-Aufbaukurs.

Häufig gestellte Fragen · DAA NRW

Haben Sie noch Fragen?

In einem unverbindlichen Beratungsgespräch beantworten wir gerne alle Ihre Fragen. Die Beratung kann telefonisch, per Videocall oder persönlich bei uns vor Ort stattfinden.

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