Finanzierung und Förderung
Jeder Euro, den Sie für Bildung ausgeben, ist eine sinnvolle Investition in Ihre persönliche und berufliche Zukunft.
Trotzdem werden Sie sich vielleicht die Frage stellen, welche Kosten auf Sie zukommen und ob es finanzielle Unterstützung gibt.
Je nach Art und Umfang der gewählten Module variieren die Kosten für Ihre Weiterbildung. Damit Sie genau wissen, mit welcher Investition Sie rechnen können, erstellen wir Ihnen mit Ihrem persönlichen Qualifizierungsplan auch eine Kostenübersicht.
Die DAA ist zertifizierter Bildungsträger und zugelassen für Bildungsmaßnahmen der Arbeitsförderung.
Eine staatliche Förderung bis zu 100 % ist daher möglich.
Kostenübernahme Ihrer Umschulung oder Weiterbildung
Für die Kostenübernahme Ihrer Weiterbildung kommen verschiedene Kostenträger in Frage:
- Bundesagentur für Arbeit
- Jobcenter
- Berufsgenossenschaft
- Rentenversicherung
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Land NRW
- Arbeitgeber
- Stiftungen
Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung Ihrer Weiterbildung
Folgende Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung Ihrer Weiterbildung haben Sie:
Bürgergeld
Alle Infos rund um das neue Bürgergeld und die Förderung von Weiterbildung erhalten Sie hier.
Bildungsgutschein
Mit dem Bildungsgutschein können berufliche Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen gefördert werden.
Den Bildungsgutschein erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Eine Voraussetzung für die Ausstellung des Bildungsgutscheins ist der individuelle Weiterbildungsbedarf, d. h. die Weiterbildung muss notwendig sein, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder zu erhalten.
► Wenn Sie eine geförderte Weiterbildung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter machen möchten, ist Ihr*e Arbeitsvermittler*in oder Berater*in Ihre erste Ansprechperson. Alle Details bespricht er*sie dann in der Regel in einem Gespräch mit Ihnen.
► Bildungsgutscheine können Sie bei einem zugelassenen Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Kostenträger.
Weitere Informationen zum Bildungsgutschein erhalten Sie auf der Seite der Weiterbildungsberatung NRW.
Bildungsprämie
Die Bundesregierung möchte die Bereitschaft ihrer Bürger unterstützen, durch private Investitionen in die berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen. Zu diesem Zwecke führte sie eine "Bildungsprämie" ein. Ein Kostenzuschuss bis zu 500,00 Euro ist möglich.
Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie unter www.bildungspraemie.info
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird die berufliche Eingliederung von arbeitslosen Menschen gefördert.
► Den Gutschein können Sie unter anderem für AVGS-geförderte Coachings oder Weiterbildungen einlösen.
► Die Einlösung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins erfolgt bei einem zugelassenen Bildungsträger Ihrer Wahl. Dieser rechnet die Kosten direkt mit dem Kostenträger ab. Für Sie entstehen keine Kosten.
An wen können Sie sich wenden?
Ob Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines AVGS erfüllen, beantwortet Ihnen Ihr*e Arbeitsvermittler*in oder Berater*in der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Weitere Informationen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finden Sie hier.
BAföG
Beim zuständigen Landratsamt (Amt für Ausbildungsförderung) bzw. der jeweiligen Stadtverwaltung können Leistungen nach dem Ausbildungsfördergesetz (BAföG) beantragt werden.
► Ansprechpartner*in für Ihre Fragen zum BAföG ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Stadtverwaltung (Rathaus) oder das für Ihren Wohnort zuständige Landratsamt.
Weitere Informationen zum BAföG: bafoeg-rechner.de oder das-neue-bafoeg.de
Aufstiegs-BAföG
Seit dem 1. August 2016 gilt das aktualisierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das Bildungswilligen attraktivere Förderbedingungen bietet und damit noch mehr Menschen den Zugang dazu ermöglicht.
Wer sich berufsbegleitend oder auch in Vollzeit neue Karrierechancen erarbeiten möchte, kann das jetzt mit einer erweiterten Förderung und weniger Bürokratie. So kann beispielsweise der Förderantrag direkt online gestellt werden.
Das neue Aufstiegs-BAföG ist attraktiver und insbesondere familienfreundlicher.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Soldatenversorgungsgesetz
Zur Vorbereitung auf das zivile Erwerbsleben haben Soldat*innen die Möglichkeit, eine Weiterbildungsförderung durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr zu erhalten.
► Je nach gesetzlichem Anspruch stehen Soldat*innen während oder nach der Dienstzeit externe Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen zum Beispiel Berufsorientierungsseminare, Sprach- und Computerkurse, Berufschulabschlüsse und Aufstiegsfortbildungen.
► Grundlage für die Förderung über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG).
An wen können Sie sich wenden?
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem regionalen Karrierecenter des BFD.
Kostenübernahme durch den*die Arbeitgeber*in
Eine Weiterbildung bringt Sie nicht nur beruflich und persönlich weiter, sie lohnt sich auch für Ihren Arbeitgeber.
► Die Fortbildung der eigenen Mitarbeiter*innen sorgt für Zufriedenheit im Job, eine geringe Fluktuationsrate und senkt die Kosten bei der Personalbeschaffung. Viele Arbeitgeber sind daher gerne bereit, in die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen zu investieren.
An wen können Sie sich wenden?
Vielleicht gibt es in Ihrem Unternehmen eine*n Ansprechpartner*in für Personalentwicklung. Oder Sie besprechen Ihren Weiterbildungsbedarf mit Ihrem*Ihrer direkten Vorgesetzten.
Bildungskredit
Über den Bildungskredit können Ausbildung und Studium gefördert werden. Als Auszubildende, Schüler*innen und Studierende haben Sie die Möglichkeit, Bildungskredite zu beantragen.
► Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Bildungskredit für fortgeschrittene Ausbildungsphasen (meist das letzte Ausbildungs- oder Studienjahr) gewährt. Der Kredit ist einkommensunabhängig, Sie können ihn z. B. zusätzlich zum BAFöG in Anspruch nehmen.
► Die monatliche Auszahlungshöhe kann individuell festgelegt werden. Auch höhere Abschlagszahlungen, z. B. für die Anschaffung eines Computers sind möglich.
An wen können Sie sich wenden?
Zuständig für die Beantragung des Bildungskredits ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesverwaltungsamt.
Steuererklärung
Ausgaben für berufliche Weiterbildung können Sie als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. So können Sie sich die Kosten Ihrer Weiterbildung ganz oder teilweise vom Finanzamt zurückholen.
Ratenzahlung
Möchten Sie die Gebühren für Ihre Fort- oder Weiterbildung in Raten zahlen?
► Wir erstellen Ihnen gerne einen individuellen Zahlungsplan mit einer Ratenhöhe, die zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passt. Ihre Fragen dazu beantwortet unsere zentrale Bildungsberatung oder der*die Berater*in in einem persönlichen Gespräch.
Haben Sie Fragen zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung?
Melden Sie sich gerne bei uns. Wir beraten Sie kompetent und kostenlos zu Ihren individuellen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.