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Betreuungskraft gemäß § 53b SGB XI

Betreuungskraft gemäß § 53b SGB XI

Weil das Pflegepersonal in Altenheimen oft nicht genügend Zeit hat, sich mit den Bewohner*innen zu beschäftigen, wurde der Beruf der zusätzlichen Betreuungskraft eingeführt. Ihre Arbeit besteht nicht so sehr aus der Pflege der Bewohner*innen und Patient*innen, sondern vielmehr aus der Beschäftigung mit ihnen.

Mit diesem Lehrgang qualifizieren Sie sich für die Betreuung und Aktivierung von anspruchsberechtigten Personen in stationären oder teilstationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 53b SGB XI (vormals § 87b SGB XI):

  • demenzerkrankte Menschen
  • Menschen mit einer psychischen Erkrankung
  • vereinsamte Menschen
  • bettlägerige Menschen
  • hilfsbedürftige Menschen
  • Menschen mit einer geistigen Behinderung

Den Betroffenen soll durch die zusätzliche Betreuung und Aktivierung mehr Zuwendung und eine höhere Wertschätzung entgegengebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.

Pflegeschule der DAA Bielefeld
Infoblatt Betreuungskraft (PDF) · Infoblatt Auffrischungskurs Betreuungskraft (PDF)

Pflegeschule der DAA Bad Oeynhausen
Infoblatt Betreuungskraft (PDF)

Pflegeschule der DAA Iserlohn
Infoblatt Betreuungskraft (PDF) · Infoblatt Auffrischungskurs Betreuungskraft (PDF)

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