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Bürgergeld

Das neue Bürgergeld ist da

Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus

Seit 1. Januar 2023 werden das bisherige Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) sowie das Sozialgeld durch das neue Bürgergeld ersetzt. Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wenn Sie bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, haben Sie von nun an einen Anspruch auf das Bürgergeld – ohne, dass Sie dafür neue Anträge stellen müssen.

Ein Ziel der Bürgergeld-Reform ist es, Arbeitsuchende durch Qualifizierung, Weiterbildung und individuelles Coaching bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu unterstützen, um sie dauerhaft wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren. 

Das neue Gesetz wird ab dem 1.1.2023 in zwei Schritten eingeführt.

In Bezug auf Weiterbildung gibt es zwei neue Fördermöglichkeiten:

  • Bürgergeld-Bonus (75 Euro pro Monat)
  • Weiterbildungsgeld (150 Euro pro Monat)

Wir verraten Ihnen hier, was Sie über das Bürgergeld wissen sollten und welche Fördermöglichkeiten Sie zukünftig haben.

Weiterbildung und Qualifizierung – das ist neu

  • Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan ersetzt. 
  • Förderung individueller Weiterbildungen, damit Sie wirklich langfristig den für Sie passenden Arbeitsplatz finden können
  • mehr Zeit für eine geförderte Berufsausbildung (bis zu drei Jahre Förderung vom Jobcenter)
  • individuelle Coachings
  • finanzielle Anreize durch monatliche Zuschüsse (Bürgergeld-Bonus bzw. Weiterbildungsgeld)
  • Weiterbildungsprämie (Umschulungsprämie) bleibt: zusätzliche Prämien für das Bestehen der Zwischenprüfung (1.000,- Euro) bzw. bei erfolgreicher Abschlussprüfung (nochmal 1.500,- Euro)

 

Der Bürgergeld-Bonus

Einen Bürgergeld-Bonus von monatlich 75 Euro erhalten ab Juli 2023 diejenigen, die eine Maßnahme besuchen, die langfristig die Jobchancen verbessert. Die 75 Euro erhalten sie anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.

  • ab Juli 2023 
  • 75 EUR pro Monat (anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf)
  • für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme, die langfristig Ihre Jobchancen verbessert (ohne Berufsabschluss, Dauer mindestens 8 Wochen)

 

Das Weiterbildungsgeld

  • ab Juli 2023 
  • 150 Euro pro Monat anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf
  • für Teilnehmende an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung, die arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB II-Leistungen beziehen
  • auch fürTeilnehmende, deren berufsabschlussbezogene Weiterbildung schon vor dem 1.7.2023 begonnen hat.
Bürgergeld Beratung

Information und Beratung

Nutzen Sie Ihre neuen Weiterbildungschancen!

Egal ob abschlussbezogene Weiterbildungen in den kaufmännischen Bereichen sowie in den Fachgebieten Gesundheit und Soziales, modulare Weiterbildungen oder individuelles Coaching – wir haben genau das richtige Angebot für Ihre individuelle berufliche Zukunft.

Gerne beraten wir Sie telefonisch, per Online-Call oder vor Ort an einem unserer Standorte in NRW.

Rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800 1144123, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Selbstverständlich ist die Beratung bei uns kostenlos, unverbindlich und genau auf Sie zugeschnitten. So ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Weiterbildungsbedarf.