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Bürgergeld

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie


Seit 2023 werden das bisherige Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) sowie das Sozialgeld durch das neue Bürgergeld ersetzt. Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wenn Sie bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, haben Sie von nun an einen Anspruch auf das Bürgergeld – ohne, dass Sie dafür neue Anträge stellen müssen.

Ein Ziel der Bürgergeld-Reform ist es, Arbeitsuchende durch Qualifizierung, Weiterbildung und individuelles Coaching bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu unterstützen, um sie dauerhaft wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Das Weiterbildungsgeld

  • 150 Euro pro Monat anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf
  • für Teilnehmende an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung, die arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB II-Leistungen beziehen
  • auch fürTeilnehmende, deren berufsabschlussbezogene Weiterbildung schon vor dem 1.7.2023 begonnen hat.

Weiterbildungsprämie

Für Umschulungen können Sie zusätzlich eine Weiterbildungsprämie (Umschulungsprämie) erhalten: für das Bestehen der Zwischenprüfung (1.000,- Euro) bzw. bei erfolgreicher Abschlussprüfung (nochmal 1.500,- Euro).

 

Bürgergeld Beratung

Information und Beratung

Nutzen Sie Ihre neuen Weiterbildungschancen!

Egal ob abschlussbezogene Weiterbildungen in den kaufmännischen Bereichen sowie in den Fachgebieten Gesundheit und Soziales, modulare Weiterbildungen oder individuelles Coaching – wir haben genau das richtige Angebot für Ihre individuelle berufliche Zukunft.

Gerne beraten wir Sie telefonisch, per Online-Call oder vor Ort an einem unserer Standorte in NRW.

Rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800 1144123, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Selbstverständlich ist die Beratung bei uns kostenlos, unverbindlich und genau auf Sie zugeschnitten. So ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Weiterbildungsbedarf.