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Pflegefachmann*frau

Ausbildung oder Umschulung

Der Aufgabenbereich von Pflegefachkräften ist breit gefächert. Er streckt sich von der Arbeit in Krankenhäusern, der Pädiatrie, Pflegeheimen für Menschen allen Alters bis hin zu der ambulanten Betreuung von Patient*innen in Ihren eigenen vier Wänden.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem die allgemeine Pflegetätigkeit und die Durchführung ärztlicher Anordnungen. Pflegefachkräfte assistieren zudem bei Untersuchungen und sind auch für die Dokumentation der Patient*innendaten und Pflegeleistungen zuständig.

Eine Pflegefachkraft ist berechtigt, den individuellen Pflegebedarf von Klient*innen festzustellen und den entsprechenden Pflegeprozess zu organisieren, zu gestalten und zukünftig zu steuern. Auch die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität in der Pflege gehören zu den Aufgaben einer Pflegefachkraft.

Die staatlich anerkannte generalistische Pflegeausbildung vermittelt Fähigkeiten für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung. In der Ausbildung lernen Sie, den Pflegebedarf zu erfassen, Pflege zu planen, zu organisieren, auszuüben und zu evaluieren. Sie lernen, Pflegeempfänger*innen und ihre Bezugspersonen anzuleiten und zu beraten und wirken an Diagnostik, Therapie und Rehabilitation mit.

Generalistisch ausgebildete Pflegefachleute erhalten automatisch die EU-Anerkennung und haben die Möglichkeit in allen Versorgungsbereichen tätig zu werden.

Die 3-jährige Ausbildung oder Umschulung zum*zur Pflegefachmann*frau können Sie an einer unserer Pflegeschulen der DAA NRW absolvieren.

Download Infoblatt Pflegefachmann*frau (PDF)

Was macht ein*e Pflegefachmann*frau?

  • Pflegemaßnahmen planen, koordinieren, anpassen, dokumentieren und sichern: Pflegebedarf der Patient*innen ermitteln und in der Pflegeplanung mitwirken, Pflegebedarf und -maßnahmen dokumentieren, z. B. in Pflegeprotokollen bzw. Patientenakten, mit Ärzt*innen zusammenarbeiten (z. B. Arztvisiten vorbereiten), bei der Qualitätssicherung mitwirken
  • Maßnahmen der Grundpflege durchführen: bei der Körperpflege und Verrichtungen des täglichen Lebens helfen, z. B. beim Waschen, bei der Nahrungsaufnahme oder beim Toilettengang, Patienten betten und lagern, vorbeugende Maßnahmen gegen Dekubitus oder Thrombose ergreifen, Bewegungs- und Atemübungen anleiten und dabei helfen
  • nach ärztlicher Verordnung Maßnahmen der Behandlungspflege durchführen: Patientendaten ermitteln, Patient*innen z. B. nach Operationen oder während einer Therapie beobachten und versorgen; Temperatur, Blutdruck, Puls, Körpergewicht messen, ärztliche Verordnungen ausführen, z. B. Medikamente verabreichen, Wunden versorgen, Verbände und Schienen anlegen, Punktionen , Infusionen , Transfusionen, Blutentnahmen, Spülungen durchführen bzw. dabei helfen, Patient*innen auf diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen vorbereiten und während solcher Maßnahmen betreuen (z. B. bei Röntgenuntersuchungen, Funktionsüberprüfungen, Operationen), Nachtwachen durchführen, Sterbende begleiten und pflegen, Verstorbene versorgen
  • Patient*innen und Angehörige beraten, anleiten: Patient*innen beobachten und psychosozial betreuen; bei Angst oder Schmerzen beruhigen bzw. trösten, in Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation mitwirken, Patient*innen und Angehörige über gesundheitsfördernde Verhaltensweisen informieren und zur Selbsthilfe anleiten
  • Organisieren und Verwalten: Pflegeberichte schreiben; pflegedienstbezogene Abrechnungs-, Organisations- und Verwaltungsarbeiten erledigen, Arzneimittel nach Vorschriften verwalten

 

Tätigkeitsbereiche

  • in Krankenhäusern, Facharztpraxen oder Gesundheitszentren
  • in Seniorenwohn- und -pflegeheimen
  • bei ambulanten Pflegediensten
  • in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
  • Privatpflege
  • Pädiatrie
  • in Hospizen
  • in geriatrischen und psychiatrischen Kliniken
  • in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung

 

Qualifizierungsmöglichkeiten

  • Praxisanleitung
  • Fachkraft Gerontopsychiatrie
  • Wohnbereichsleitung
  • Studium der Pflegepädagogik/des Pflegemanagements

Bewerbung

Wenn Sie sich für einen Ausbildungsplatz als Pflegefachmann/-frau bei uns bewerben möchten, dann senden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Schulisches Abschlusszeugnis
    (Bei einem ausländischen Schulabschluss muss eine Anerkennung der Bezirksregierung Köln vorliegen.)
  • Zeugnisse der Berufsausbildung
  • Zeugnisse von bisherigen Arbeitgebern
  • Bewerbungsfoto

Per Post an:

DAA Pflegefachschule Siegen
Eiserfelder Straße 316
57080 Siegen

Weitere Informationen zum Berufsbild Pflegefachmann*frau finden Sie auf Berufenet.

Videos Pflegelabor Herford

Videos Pflegelabor der DAA Herford

Tauchen Sie ein in die spannende Welt der Pflegeausbildung!

In unseren Videos bieten wir Ihnen einen umfassenden Einblick in unsere praxisorientierte Ausbildung im Pflegelabor der DAA in Herford. 

Zu den Videos
Information und Beratung DAA NRW

Information und Beratung

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Rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800 1144123, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Gerne beraten wir Sie telefonisch, per Online-Call oder vor Ort an einem unserer Standorte in NRW.

Selbstverständlich ist die Beratung bei uns kostenlos, unverbindlich und genau auf Sie zugeschnitten. So ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Weiterbildungsbedarf.

 

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