Pflegefachmann*frau
Ausbildung oder Umschulung
Der Aufgabenbereich von Pflegefachkräften ist breit gefächert. Er streckt sich von der Arbeit in Krankenhäusern, der Pädiatrie, Pflegeheimen für Menschen allen Alters bis hin zu der ambulanten Betreuung von Patient*innen in Ihren eigenen vier Wänden.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem die allgemeine Pflegetätigkeit und die Durchführung ärztlicher Anordnungen. Pflegefachkräfte assistieren zudem bei Untersuchungen und sind auch für die Dokumentation der Patient*innendaten und Pflegeleistungen zuständig.
Eine Pflegefachkraft ist berechtigt, den individuellen Pflegebedarf von Klient*innen festzustellen und den entsprechenden Pflegeprozess zu organisieren, zu gestalten und zukünftig zu steuern. Auch die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität in der Pflege gehören zu den Aufgaben einer Pflegefachkraft.
Die staatlich anerkannte generalistische Pflegeausbildung vermittelt Fähigkeiten für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung. In der Ausbildung lernen Sie, den Pflegebedarf zu erfassen, Pflege zu planen, zu organisieren, auszuüben und zu evaluieren. Sie lernen, Pflegeempfänger*innen und ihre Bezugspersonen anzuleiten und zu beraten und wirken an Diagnostik, Therapie und Rehabilitation mit.
Generalistisch ausgebildete Pflegefachleute erhalten automatisch die EU-Anerkennung und haben die Möglichkeit, in allen Versorgungsbereichen tätig zu werden.
Die 3-jährige Ausbildung oder Umschulung zum*zur Pflegefachmann*frau können Sie an einer unserer Pflegeschulen der DAA NRW absolvieren.
Was macht ein*e Pflegefachmann*frau?
- Pflegemaßnahmen planen, koordinieren, anpassen, dokumentieren und sichern:
Pflegebedarf der Patient*innen ermitteln und in der Pflegeplanung mitwirken, Pflegebedarf und -maßnahmen dokumentieren, z. B. in Pflegeprotokollen bzw. Patientenakten, mit Ärzt*innen zusammenarbeiten (z. B. Visiten vorbereiten), bei der Qualitätssicherung mitwirken - Maßnahmen der Grundpflege durchführen:
bei der Körperpflege und Verrichtungen des täglichen Lebens helfen, z. B. beim Waschen, bei der Nahrungsaufnahme oder beim Toilettengang, Patient*innen betten und lagern, vorbeugende Maßnahmen gegen Dekubitus oder Thrombose ergreifen, Bewegungs- und Atemübungen anleiten und dabei helfen - nach ärztlicher Verordnung Maßnahmen der Behandlungspflege durchführen:
Patient*innendaten ermitteln, Patient*innen z. B. nach Operationen oder während einer Therapie beobachten und versorgen; Temperatur, Blutdruck, Puls, Körpergewicht messen, ärztliche Verordnungen ausführen, z. B. Medikamente verabreichen, Wunden versorgen, Verbände und Schienen anlegen, Punktionen, Infusionen, Transfusionen, Blutentnahmen, Spülungen durchführen bzw. dabei helfen, Patient*innen auf diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen vorbereiten und während solcher Maßnahmen betreuen (z. B. bei Röntgenuntersuchungen, Funktionsüberprüfungen, Operationen), Nachtwachen durchführen, Sterbende begleiten und pflegen, Verstorbene versorgen - Patient*innen und Angehörige beraten, anleiten:
Patient*innen beobachten und psychosozial betreuen; bei Angst oder Schmerzen beruhigen bzw. trösten, in Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation mitwirken, Patient*innen und Angehörige über gesundheitsfördernde Verhaltensweisen informieren und zur Selbsthilfe anleiten - Organisieren und Verwalten:
Pflegeberichte schreiben; pflegedienstbezogene Abrechnungs-, Organisations- und Verwaltungsarbeiten erledigen, Arzneimittel nach Vorschriften verwalten
Tätigkeitsbereiche
- in Krankenhäusern, Facharztpraxen oder Gesundheitszentren
- in Seniorenwohn- und -pflegeheimen
- bei ambulanten Pflegediensten
- in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
- Privatpflege
- Pädiatrie
- in Hospizen
- in geriatrischen und psychiatrischen Kliniken
- in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
Qualifizierungsmöglichkeiten
- Praxisanleitung
- Fachkraft Gerontopsychiatrie
- Wohnbereichsleitung
- Studium der Pflegepädagogik/des Pflegemanagements
Voraussetzungen
- Hauptschulabschluss (10. Klasse)
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- amtliches Führungszeugnis nach Belegart NE
Ausbildungsablauf und Inhalte
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie ermöglicht, insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Während der Ausbildung erwerben Sie Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Pflege und Betreuung Menschen aller Altersstufen erforderlich sind. So lernen Sie bei uns wichtige Aufgaben und Konzepte in der Pflege, Diagnostik und Therapie, Maßnahmen zur Unterstützung des Lebensalltags, Team- und interdisziplinäre Zusammenarbeit, aber auch Beratung sowie organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen. Während der Ausbildung werden Sie ein breites Spektrum möglicher Arbeitsfelder kennenlernen.
In der Ausbildung wechseln Theorie- und Praxisphasen miteinander ab. Der theoretische Unterricht erfolgt in mehrwöchigen Unterrichtsblöcken. Hier setzen wir den landesweit gültigen Lehrplan um.
Die Vorteile des Blockunterrichts
- Die kurzen Theoriephasen schaffen Raum für konzentrierte Lernabschnitte.
- Die praktische Arbeit und der Kontakt zu den Pflegebedürftigen werden nicht übermäßig unterbrochen.
Weitere Besonderheiten
- Wir überlassen Ihnen die wichtigsten Fachbücher zum persönlichen Lern-Gebrauch.
- Unser Demonstrationsraum steht für das Einüben vieler praktischer Tätigkeiten bereit.
- Internet-Zugang ist jederzeit möglich.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung besteht aus theoretischem und fachpraktischem Unterricht an der Schule. Der Unterricht erfolgt blockweise. In jeder Blockwoche werden 35 Unterrichtsstunden erteilt. Insgesamt werden mindestens 2.100 Stunden in der dreijährigen, theoretischen Ausbildung absolviert.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung findet in Einrichtungen der Pflege statt. Sie dauert mindestens 2.500 Stunden. Für die praktische Ausbildung schließen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung.
In Ihrer ausbildenden Einrichtung arbeiten Sie nach Dienstplan gemäß der geltenden Arbeitszeitbestimmungen und werden von pädagogisch geschulten Praxisanleiter*innen angeleitet. Sie werden nach dem ersten Orientierungseinsatz direkt im ersten Jahr auch in anderen Einsatzbereichen eingearbeitet. Von uns erhalten Sie ein Praxis-Nachweisheft, welches Sie in den einzelnen Praxisphasen begleitet.
Im zweiten und dritten Jahr werden Sie darüber hinaus in den Bereichen Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gerontopsychiatrie, Pädiatrie eingearbeitet.
Die Einrichtung ermöglicht folgende fachspezifische Einsätze:
Im ersten Ausbildungsdrittel
Orientierungseinsatz in ausbildender Einrichtung
Fremdeinsatz in der Stationären Akutpflege (Krankenhaus) und in der Stationären Langzeitpflege (Stationäre Altenpflege) bzw. in der Ambulanten Pflege
Im zweiten Ausbildungsdrittel
Fremdeinsatz in der Stationären Akutpflege (Krankenhaus) und in der Stationären Langzeitpflege (Stationäre Altenpflege) bzw. in der Ambulanten Pflege
Fremdeinsatz in der Pädiatrischen Versorgung
Einsatz in ausbildender Einrichtung
Im dritten Ausbildungsdrittel
Fremdeinsatz in der Psychiatrischen Versorgung
Einsatz in ausbildender Einrichtung (Wahlpraktikum und Vertiefungseinsatz)
Abschluss
Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung. Diese führt zur Anerkennung der Berufsbezeichnung „Pflegefachmann" bzw. „Pflegefachfrau“. Nach der Ausbildung können Sie in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Pflege arbeiten.
Die Pflegeschulen der DAA NRW
Alle Informationen rund um die Pflegeschulen der DAA NRW finden Sie hier.
Verkürzte Ausbildung zum*zur Pflegefachmann*frau
Wenn eine dreijährige Ausbildung zur/zum examinierten Altenpfleger/-in, Gesundheits-und Krankenpfleger, Krankenschwester oder Hebamme vorliegt, können BewerberInnen auf einen entsprechenden Antrag (§ 12 PflBG Stand 2017) bei der Bezirksregierung Köln hier bei uns in der Schule diese Ausbildung verkürzt auf 12 Monate (das 3. reguläre Lehrjahr) zur/zum Pflegefachfrau/-mann absolvieren.
Voraussetzungen:
- ein praktischer Träger
- Abschlusszeugnisse, Noten, Praktikumsnachweise
- Vorabberatungsgespräch zur Überprüfung von ehemaligen Einsätzen und Inhalten der vorhergehenden Ausbildung (den Antrag stellt dann zusammenhängend die Pflegeschule der DAA)
Weitere Informationen zum Berufsbild Pflegefachmann*frau finden Sie auf Berufenet.
Pflegeschulen der DAA NRW
In unseren Pflegeschulen finden Sie beste Bedingungen für Ihre Aus- und Weiterbildung in der Pflege.
Wir sind gerne für Sie da
Sie haben Fragen oder möchten einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren?
Rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800 1144123, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Gerne beraten wir Sie telefonisch, per Online-Call oder vor Ort an einem unserer Standorte in NRW.
Selbstverständlich ist die Beratung bei uns kostenlos, unverbindlich und genau auf Sie zugeschnitten. So ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Weiterbildungsbedarf.
Videos Pflegelabor der DAA Herford
Tauchen Sie ein in die spannende Welt der Pflegeausbildung!
In unseren Videos bieten wir Ihnen einen umfassenden Einblick in unsere praxisorientierte Ausbildung im Pflegelabor der DAA in Herford.