
Pflegefachmann*frau
Ausbildung oder Umschulung
Der Aufgabenbereich von Pflegefachkräften ist breit gefächert. Er streckt sich von der Arbeit in Krankenhäusern, der Pädiatrie, Pflegeheimen für Menschen allen Alters bis hin zu der ambulanten Betreuung von Patient*innen in Ihren eigenen vier Wänden.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem die allgemeine Pflegetätigkeit und die Durchführung ärztlicher Anordnungen. Pflegefachkräfte assistieren zudem bei Untersuchungen und sind auch für die Dokumentation der Patient*innendaten und Pflegeleistungen zuständig.
Eine Pflegefachkraft ist berechtigt, den individuellen Pflegebedarf von Klient*innen festzustellen und den entsprechenden Pflegeprozess zu organisieren, zu gestalten und zukünftig zu steuern. Auch die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität in der Pflege gehören zu den Aufgaben einer Pflegefachkraft.
Die staatlich anerkannte generalistische Pflegeausbildung vermittelt Fähigkeiten für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung. In der Ausbildung lernen Sie, den Pflegebedarf zu erfassen, Pflege zu planen, zu organisieren, auszuüben und zu evaluieren. Sie lernen, Pflegeempfänger*innen und ihre Bezugspersonen anzuleiten und zu beraten und wirken an Diagnostik, Therapie und Rehabilitation mit.
Generalistisch ausgebildete Pflegefachleute erhalten automatisch die EU-Anerkennung und haben die Möglichkeit in allen Versorgungsbereichen tätig zu werden.
Die 3-jährige Ausbildung oder Umschulung zum*zur Pflegefachmann*frau können Sie an einer unserer Pflegeschulen der DAA NRW absolvieren.
Download Infoblatt Pflegefachmann*frau (PDF)